Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Anbieter

      Die Sparkasse Saarbrücken, Neumarkt 17, 66117 Saarbrücken (nachfolgend „Sparkasse“) ist Betreiberin der Internetseite www.zusammenstark.team und Anbieterin in der regionalen Plattform „zusammenstark.team“.

      Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

      Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Sponsoringaktionen dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite www.zusammenstark.team.

      Bei der Registrierung auf der Plattform erklären sich die Projektträger mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
    2. Sparkasse und ehrenamtliches Engagement

      Das Engagement der Sparkasse ist sehr vielfältig. Für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen leistet die Sparkasse einen großen Beitrag, um die Lebensqualität in der Region zu erhöhen, z. B. durch die Förderung kultureller und sportlicher Angebote.

      Die Sparkasse ist tief in der Region verwurzelt. Sie ist ein Teil von ihr und fühlt sich den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der Sparkasse zu führen, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region.
    3. Projektträger

      Projektträger sind die Vereine und Organisationen, die eine Förderanfrage über die Plattform stellen.

      Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Plattform nutzen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.
  2. Nutzungsbedingungen

    1. Umfang und Anerkenntnis der Nutzungsbedingungen

      Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Bedingungen in vollem Umfang einverstanden.
    2. Registrierungen

      Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse müssen sich die Projektträger auf der Plattform registrieren.

      Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden.

      Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert die Projektträger über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.

      Jeder Projektträger muss seine E-Mail-Adresse über einen Verifizierungs-Link, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren. Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen.

      Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen. Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

      Die Sparkasse ist berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.

      Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig. Die Zugangsdaten zur Plattform sind streng geheim zu halten. Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren.

      Kontakt: marketing@sk-sb.de Tel.: 0681 504 0.

      Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird dann ausgeschlossen.
      1. Kosten

        Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen und Kosten erfolgt nicht.
      2. Nutzung

        Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte von Bildern und Beschreibungen an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmenden im Rahmen dieser und zukünftiger Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografiert werden im Rahmen der Sponsoringleistungen und die Nutzung dieser Bilder durch die Sparkasse.

        Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Antragssteller, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Antragssteller wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.

        Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Projektträger die Sparkasse von allen Ansprüchen frei. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.
    3. Förderanträge

      1. Sponsoring

        Das Sponsoring der Sparkasse hat einen werblichen Charakter. Über die Bereitstellung von Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten unterstreicht die Sparkasse ihr regionales Engagement und präsentiert sich als leistungsfähiges Kreditinstitut. Dazu erhält sie für ihre finanzielle Zuwendung vereinbarte Gegenleistungen (z.B. Logoeinsatz, Werbeflächen, Grußworte, Anzeigen, etc.). Nach Beendigung der Veranstaltung stellt der Projektträger der Sparkasse eine Sponsoringrechnung. Diese wird elektronisch an rechnungsstelle@sk-sb.de gesendet.
    4. Förderkriterien

      Förderkriterien und Ausschlusskriterien stecken den Rahmen für förderungswürdige Projekte ab. Nach folgenden Förder- und Ausschlusskriterien wird über Anträge entschieden: • Es besteht eine aktive Kontoverbindung des Vereins / der Organisation zur Sparkasse
      • Projekt/Anlass passt zur Unternehmensphilosophie der Sparkasse
      • Projekt/Anlass hat einen Bezug zu unserem Geschäftsgebiet
      • Projekt/Anlass gehört zum Bereich: Sport, Kultur, Soziales, Umwelt, Bildung, Wissenschaft, Forschung und Wirtschaftsförderung
      • Projekt/Anlass ist für eine breite Bevölkerung und hat eine große Reichweite
      • Es besteht ein faires Verhältnis von Leistung und Gegenleistung
      • Bei einem Hauptsponsoring wird Branchenexklusivität gewährleistet

      Grundsätzlich nicht gefördert werden:

      • Privatpersonen
      • Parteien und politische Akteure sowie Projekte mit politischem Hintergrund
      • Projekte/Anlässe außerhalb unseres Geschäftsgebietes
      • Projekte und Aktivitäten, die gegen die guten Sitten verstoßen
      • Buchprojekte, Bild- und Tonträger
  3. Aussetzung von Aktionen

    Die Sparkasse behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden.
  4. Haftungsbeschränkungen

    Die Sparkasse haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ferner haftet sie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen zwingenden Bestimmungen.

    Außerdem haftet sie für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten. Hierbei handelt es sich um solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Sparkasse allerdings nur auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

    Soweit die Haftung der Sparkasse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie Vertretern der Sparkasse.

    Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Projektträger. Falsche oder ungenaue Informationen werden zurückgewiesen.

    Der Projektträger stellt die Sparkasse mit der Registrierung von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

    Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Nutzer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  5. Sonstiges

    Die Plattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

    Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzhinweise.
  6. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Saarbrücken, 20.11.2024